Zuchtstätte: Islandpferde vom Eifeltal
Gestütsbedingungen - Deckbedingungen
gültig auch für Pensionspferde - sinngemäß
1. Der Abstammungsnachweis sowie eine evtl. vorhandene FEIF-Beurteilung der Stute müssen der Anmeldung in Kope beigefügt werden.
2. Die Stuten müssen frei von ansteckenden Krankheiten sein und aus einem seuchenfreien Bestand kommen. Von den Sturen wird eine Tupferprobe verlangt. Ausgenommen sind tragende Stuten und Stuten mit Fohlen bei Fuß. Der schriftliche Nachweis der Tupferprobe ist bei der Übergabe der Stute vorzulegen und darf nicht älter als 14 Tage sein. Die Stuten müssen unbeschlagen sein.
3. Im Falle von Krankheiten und Verletzungen, bei denen eine tierärztliche Behandlung notwendig erscheint, wird vom Hengsthalter nach dessen eigenem Ermessen zu Lasten und im Auftrag des Stutenbesitzers ein Tierarzt hinzugezogen. Eine Information des Stutenbesitzers erfolgt umgehend. Das gleiche gilt für evtl. notwendige Schmiedearbeiten.
4. Für bestmögliche Unterkunft und Pflege ist Sorge zu tragen. Der Hengsthalter übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust (Tod oder Entwendung), Beschädigungen oder Minderwert der Stute oder des dazugehörigen Fohlens, gleich welcher Ursache. Auch für Schäden, die durch die Zuführung zum Hengst oder durch den Deckakt selbst entstehen, ist er nicht haftpflichtig. Die Haftung des Gestüts beschränkt sich auf solche Schäden, die von ihm grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt werden. Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen. Für von seinem Pferde verursachte Schäden haftet ausschließlich der Stutenbesitzer. Er ist dafür verantwortlich, daß eine für sämtliche Fälle der Tierhalterhaftung und sonstiger Risiken abdeckende Haftpflichtversicherung für sein Pferd besteht.
5. Sollte 1 - 2 Monate nach Abholung der Stute die Nichtträchtigkeit durch einen Tierarzt schriftlich bescheinigt werden, so kann die Stute kostenlos (+ Weidegeld) im selben oder im darauffolgenden Jahr nachgedeckt werden.
6. Soll die Stute auf dem Gestüt abfohlen, muß sie mindestens 2 Wochen vor dem voraussichtlichen Abfohltermin angeliefert werden.
7. Alle Stuten müssen pünktlich zum Beginn der Deckperiode angeliefert werden. Die Bezahlung sämtlicher Gebühren erfolgt bei Abholung der Stute.
8. Die Anmeldegebühr je Stute beträgt pauschal 50,- €. Sie ist zu zahlen mit der Anmeldung.
9. Gerichsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Hengsthalters.
10. Die Deckgebühr für Ófeigur von Roetgen beträgt 350, - €.
11. Das Weidegeld pro Tag 4, - €.
Unser Deckhengst für die Saison 2012